Wichtige Termine

Weihnachtsferien
Die Kita bleibt vom 26. Dezember 2022 bis am 2. Januar 2023 geschlossen. Wir wünschen allen erholsame Feiertage und alles Gute fürs 2023!

 

Tariferhöhung 2023
Ab dem 1.1.2023 gelten folgende Tarife

 

kiBon - Antrag Betreuungsgutscheine
Betreuungsgutscheine können hier beantragt werden www.kiBon.ch

 

kiBon - Meldung bei Umzug oder Kündigung
Bei einem Umzug oder einer Kündigung müssen die Betreuungsgutscheine eingestellt bzw. von der neuen Wohnsitzgemeinde verfügt werden. Dies erfordert eine Mutation der Eltern auf www.kiBon.ch. Bitte halten Sie bei Mutationen (neuer Wohnort/andere Kita/Kündigung) eine Frist von mindestens 2 Monaten ein, damit keine Lücke bei der Verfügung der Betreuungsgutscheine entsteht.

 

Der 2. Standort nimmt seinen Betrieb auf
Die ersten Kinder besuchen ab dem 6. Juli 2020 die Kita Kinderpunkt in Kiesen. Anja Bütikofer und ihr Team freuen sich auf die neuen (und bekannten) Gesichter! Pressetext NAU

 

Mittagstisch Kiesen
Eltern aus Kiesen oder Jaberg, welche ihr Kind an den Mittagtisch anmelden möchten, können sich direkt an die Gemeindeverwaltung Kiesen wenden (031 781 12 75 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Das Angebot gilt Montag bis Freitag, während dem offiziellen Schulbetrieb (exkl. Schulferien). Ein Mittagessen kostet CHF 9.--. Die Betreuungsgebühren werden nach den kantonalen Tarifen berechnet (Tarifberechnung)

Zusätzliche Informationen

 

Kinderbetreuung in der Corona Zeit

Schutzkonzept
Wir haben in unseren Kita-Alltag ein Corona-Schutzkonzept einfliessen lassen. Danke, dass Sie die Anweisungen des Personals befolgen:

- Das Kind wird nur von einem Elternteil gebracht/abgeholt
- Im Garderobenbereicht ist Maskenpflicht
- Beim Bringen/Abholen kann es zu Verzögerungen kommen, da die Eltern
  gestaffelt Zugang zur Kita erhalten
- Der Abstand von 2m zwischen Eltern und Betreuenden wird eingehalten.

 

Steuererklärung 2019 - Abzug für Kinderbetreuung
Im Moment beträgt der Abzug für Kinderdrittbetreuungskosten bei der direkten Bundessteuer maximal CHF 10'100.-- und bei den Kantons- und Gemeindesteuern CHF CHF 8000.-- pro Kind. Auf das Steuerjahr 2020 werden die Beträge im Kanton Bern auf CHF 16'000.-- pro Kind erhöht. Artikel Berner Zeitung

 

 

 

 

 

 

Zwerge